Equivitalis- AGBs


§ 1    Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Sandra Trierweiler nachfolgend „Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha“ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen (mündlich, als auch schriftlich), soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


 

§ 2    Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie, wendet. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen Equivitalis-Pferdeosteopathie & Reha und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail oder WhatsApp) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Zusätzlich wird dem Tierhalter eine schriftliche Ausführung des Behandlungsvertrages vorgelegt, von der er jederzeit eine Kopie erhalten kann. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.

Equivitalis-Pferdeosteopathie & Reha behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc.. Equivitalis-Pferdeosteopathie & Reha kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.


 

§ 3      Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten therapeutischen Leistungen sowie die jeweils entstandenen Fahrtkosten, welche mit 0,40 € je gefahrenen Kilometer zu vergüten sind. Dieses Entgelt für die Leistungen durch  Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in bar (oder in Ausnahmefällen nach Absprache unverzüglich per Überweisung, nach Erhalt der Rechnung) zu entrichten.  Bei Therapieabbruch leibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Rechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.


 

§ 4       Terminabsage,  Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vom Behandlungsvertrag zurücktreten.

Im Fall einer Terminabsage oder Rücktritt des Behandlungsvertrages durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, entstehen dem Tierhalter keine Kosten.

Können vereinbarte Behandlungstermine nicht wahrgenommen werden, müssen diese bis spätestens 24h vorher abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (auch bei Vertragsrücktritt) müssen in Höhe der anfallenden Behandlungskosten in Rechnung gestellt werden.

 

 

§ 5         Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch Equivitalis-Pferdeosteopathie & Reha für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden, sind Eigentum von Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. Equivitalis-Pferdeosteopathie & Reha verweist hierzu ausdrücklich auf die gesondert ausgehändigte Datenschutzerklärung.

 


 

§ 6        Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

 


§ 7       Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha  zusammen arbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 6 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha hierfür nicht. Auch garantiert Equivitalis- Pferdeosteopathie & Reha  keinen Heilungserfolg.


 

§ 8     Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB´s unvollständig sein, so werden diese AGB´s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.



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